Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die Ruhr Bau Energie GmbH gegenüber Privat- und Geschäftskunden erbringt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote – ob telefonisch, schriftlich oder über unsere Website – sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:
- Wir den Auftrag schriftlich bestätigen,
- Oder wir mit der Ausführung der Arbeiten beginnen,
- Wir behalten uns vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei fehlender technischer Machbarkeit).
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
Wir führen unsere Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und auf Grundlage der individuellen Projektunterlagen durch.
Der Kunde stellt sicher, dass:
- Alle notwendigen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden,
- Zugang zu den Räumlichkeiten oder Anlagen möglich ist,
- Erforderliche Genehmigungen bzw. behördliche Freigaben vorliegen.
- Kommt es aufgrund fehlender Mitwirkung zu Verzögerungen oder Mehraufwand, können dafür zusätzliche Kosten entstehen.
4. Geltungsbereich
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen sowie entstandene Mehraufwendungen (z. B. Mahnkosten).
Wir behalten uns vor, Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Materialbestellungen.
5. Termine & Ausführungsfristen
Termine und Zeiträume sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sollten unvorhersehbare Ereignisse eintreten, wie z. B.:
- Lieferengpässe,
- Höhere Gewalt,
- Extreme Witterungsbedingungen,
- Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden,
6. Abnahme und Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten kann eine gemeinsame Abnahme erfolgen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- Der Kunde das Werk nutzt,,
- Oder innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe keine Mängel angezeigt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleiben gelieferte Materialien und Komponenten Eigentum der Ruhr Bau Energie GmbH.
8. Gewährleistung und Mängel
Wir leisten Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nicht als Mangel gelten insbesondere Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Unsachgemäße Bedienung,
- Eigenmächtige Veränderungen,
- Natürliche Abnutzung,
- äußere Einflüsse (Witterung, Feuchtigkeit, mechanische Beschädigung).
Wir sind berechtigt, zunächst eine Nachbesserung durchzuführen.
Erst wenn diese zweimal scheitert, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
9. Haftung
Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen – und dann begrenzt auf den
vorhersehbaren, typischen Schaden.
Wir übernehmen keine Haftung für:
- Mittelbare Schäden,
- Entgangenen Gewinn,
- Nutzungsausfall,
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fremdeingriffe.
- Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Mitarbeitenden und Subunternehmer.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
11. Urheberrechte und Unterlagen
Planungsunterlagen, Dokumente, technische Berechnungen oder Beratungsinhalte bleiben – sofern nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum der Ruhr Bau
Energie GmbH.
Eine Weitergabe oder Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ruhr Bau Energie GmbH